Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Welche Geräte sind versicherbar?

Versicherbar sind – je nach Tarifvariante – beispielsweise Elektrogeräte der folgenden Kategorien:

  • TV und Audio: TV, MP3-/Blu-Ray-/DVD-Player/-Recorder, Festplattenrecorder, Sat-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/Heimkinoanlage, Hi-Fi-Anlage, CD-Player, Plattenspieler, Video- und Fotokamera, Kopfhörer;
  • Telekommunikation: Telefon, Fax, All-in-one-Geräte, Anrufbeantworter;
  • Haushaltsgeräte: Einbauherd, Backofen, Kochfelder, Kühl-/ Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Klima-/Kühlgerät (nur Standgeräte), Kaffee- und Espressomaschine;
  • Computer: Heimcomputer, Notebook, Drucker/Scanner, Fax, Monitor, Navigationsgeräte, E-Book-Reader, Beamer;
  • Mobile Geräte: Handy, Smartphone, PDA, Tablet, Wearables.

2. Wie alt darf mein Gerät bei Abschluss der Versicherung sein?

Mobile Geräte sind versicherbar, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Monate sind. Alle weiteren Geräte sind versicherbar, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht älter als 12 Monate sind.

Maßgeblich für die Berechnung des Alters ist das Datum des Erstkaufes laut Originalkaufrechnung.

3. Was bedeutet ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte?

Erstattet wird Ihnen ein technisch vergleichbares Ersatzgerät in gleicher Qualität und Funktionalität am Schadentag. Es wird kein Zeitwert in Abzug gebracht.

4. Warum sollte ich zusätzlich zur Hausratversicherung und in Ergänzung der Herstellergarantie eine weitere Versicherung abschließen?

Ihre Hausratversicherung deckt bei Schäden in der Wohnung bzw. im Haus i. d. R. nur einzeln benannte Gefahren wie z. B. Feuer oder Leitungswasser ab, nicht aber Schäden durch Ungeschicklichkeit. Auch die Herstellergarantie deckt keine Sturz- oder Wasserschäden ab.

5. Kann ich mein Diensthandy auch versichern?

Nein, die Versicherung gilt generell nur für privat genutzte Geräte, eine berufliche Nutzung im eingeschränkten Maße ist versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

6. Ist mein Zubehör mitversichert?

Ja, das in der Originalverpackung mitverkaufte Zubehör ist versichert.

7. Kann ich mehrere Geräte versichern?

Ja, es können mehrere Geräte versichert werden. Für jedes Gerät müssen Sie einen separaten Versicherungsvertrag online abschließen.

8. Gibt es eine Wartezeit?

Für Geräte, die innerhalb von 7 Tagen nach Erstkauf versichert werden, besteht keine Wartezeit. Dies gilt ebenfalls für Fälle, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung eintreten und diese Risiken in Ihrem Vertrag abgedeckt sind.

Für alle anderen Fälle besteht eine Wartezeit von 6 Wochen ab Versicherungsbeginn. Die Vertragsdauer des Versicherungsvertrages beginnt ab dem Datum der Originalkaufrechnung (Kaufdatum). Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Versicherungsabschlusses.

9. Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Versicherung gilt innerhalb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten, bzw. für mobile Geräte bei Reisen weltweit.

10. Gilt mein Versicherungsschutz auch wenn ich mir innerhalb der Laufzeit ein neues Gerät kaufe?

Nein, der Versicherungsschutz ist geräteabhängig. Das heißt der Versicherungsschutz gilt immer für das bei Abschluss angegebene Gerät. (Ausnahme: Ihr Gerät wird innerhalb der Gewährleistung ersetzt.)

11. Welche Laufzeit hat der Versicherungsvertrag? / Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Je nach gewählter Laufzeit und Geräteart (mobil oder stationär) beträgt die Versicherungsdauer 2, 3 oder 5 Jahre ab dem Datum der Originalkaufrechnung (Kaufdatum).

Der Versicherungsschutz beginnt bei Geräten, die nicht älter als 7 Tage sind ab Zeitpunkt des Online-Abschluss der Versicherung. Anderenfalls gilt eine Wartezeit von 6 Wochen. Bitte beachten Sie hier das maximale Gerätealter.

Die Vertragsdauer des Versicherungsvertrages beginnt ab dem Datum der Originalkaufrechnung (Kaufdatum). Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Versicherungsabschlusses.

12. Wer kann die Versicherung abschließen? Was bedeutet Familienangehöriger?

Familienangehörige sind: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Eltern.

13. Wie ist der Beitrag zu zahlen?

Der Beitrag wird als Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss fällig und wird per Lastschrift  eingezogen.

14. Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Bitte benutzen Sie hierzu das Online-Formular.

15. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Ihr Vertrag endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren, können Sie diesen zum Ende des dritten Jahres der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Bitte benutzen Sie hierzu das Online-Formular.

Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie, genauso wie der Versicherer, den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei einen Monat nach Auszahlung bzw. Ablehnung der Leistung zugegangen sein. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Bitte benutzen Sie hierzu das Online-Formular.

16. Wie melde ich einen Schadenfall? / Ablauf Schadenbearbeitung

Bitte melden Sie uns Ihren Schadenfall über unser Schadenformular. Nach erster Sichtung werden Sie gegebenenfalls gebeten, weitere Unterlagen einzureichen.

Sind alle Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Mail einen Versandschein zur Einsendung des Gerätes an unseren Reparaturdienstleister. Bitte verpacken Sie das Gerät sorgfältig und versehen Sie das Paket mit dem Versandschein. Alternativ besteht die Möglichkeit einen von uns genannten Fachhändler bzw. ein Servicecenter bezüglich der Reparatur aufzusuchen. Bei Großgeräten wird das Gerät von unserem Reparaturdienstleister bei Ihnen vor Ort begutachtet; hinsichtlich der Terminvereinbarung wird man sich i. d. R. mit Ihnen telefonisch abstimmen.

Zum Schutz Ihrer auf dem beschädigten Gerät gespeicherten Software und Daten führen Sie bitte vor der Übergabe zur Reparatur eine Datensicherung durch. Es wird keine Gewähr für den (vollständigen) Erhalt der Software und Daten auf Ihrem Gerät übernommen.

Nach Eingang des beschädigten Geräts erfolgt die Schadenprüfung am Gerät. Handelt es sich um einen versicherten Schadenfall werden die Reparaturkosten abzüglich des je nach gewähltem Leistungsumfang anfallenden vereinbarten Selbstbehalts übernommen.

Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Alternativ zur Beschaffung eines Ersatzgeräts kann nach Wahl des Versicherers auch ein entsprechender Wert als Geldersatz gewährt werden.

17. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Je nach gewähltem Leistungsumfang fällt eine Selbstbeteiligung an. Der Selbstbehalt ist von Ihnen zu tragen und wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

18. Kann ich mein Gerät auch selber reparieren lassen und die Kosten einreichen?

Nein, dies ist leider nicht möglich. Reparaturen erfolgen ausschließlich über die vom Versicherer oder dessen Beauftragte kooperierende Dienstleister. Nur so kann sichergestellt werden, dass Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben. In wenigen Ausnahmefällen erlaubt der Versicherer nach vorheriger Abstimmung das Aufsuchen eines eigens gewählten Technikers / Servicecenters.

19. Was muss ich beachten, wenn mein Gerät gestohlen wurde?

Sofern Ihr Versicherungsschutz auch Eigentumsdelikte (Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung, Sabotage oder Vandalismus) abdeckt, melden Sie dies bitte bei der nächst erreichbaren Polizeidienststelle. Bitte senden Sie uns bei der Schadenmeldung eine Kopie der Anzeige mit.

Ob Eigentumsdelikte mitversichert sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

20. Erhalte ich für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät?

Ein Ersatz- bzw. Leihgerät ist im Leistungsumfang nicht berücksichtigt; dieses ist auf eigene Kosten zu beantragen.

21. Wo finde ich die IMEI-Nummer?

Die Versicherung bezieht sich auf das im Abschluss benannte Gerät. Zur eindeutigen Identifizierung dient  bei Mobilfunkgeräten die IMEI-Nummer bzw. bei allen anderen Geräten die Serien-Nummer. Diese finden Sie entweder auf Ihrem Kaufbeleg  oder auf dem Gerät selbst.

Die IMEI-Nummer wird Ihnen bei Ihrem Mobilfunkgerät automatisch angezeigt, wenn Sie statt einer Telefonnummer die Tastenkombination *#06# wählen. Bitte geben Sie ausschließlich die ersten 15 Ziffern (ohne Sonderzeichen) an.

22. Was passiert, wenn mein Gerät im Rahmen der Gewährleistung ersetzt wurde?

Der Versicherungsschutz geht auf Ihr neues Gerät über. Bitte teilen Sie uns über das Kontaktformular die IMEI / Seriennummer des neuen Gerätes mit.

23. Was passiert, wenn ich mein Gerät verkaufe?

Wird das versicherte Gerät vor Ablauf der festgesetzten Laufzeit verkauft, so muss der Verkauf über das Kontaktformular angezeigt werden. Der Versicherungsschutz geht auf den neuen Besitzer über.

24. Wer sind Ihre Partner?

Der Risikoträger für den angebotenen Versicherungsschutz:

ProTect Versicherung AG
Kölner Landstraße 33, 40591 Düsseldorf
Postanschrift: ProTect Versicherung AG, 40195 Düsseldorf
Telefon: +49 211/41650059, Telefax: +49 211/54410775
E-Mail: service@protect-versicherung.de
www.protect-versicherung.de

Für den Versicherer namens und in Vollmacht der Assekuradeur:

FIDESConsult Versicherungsvermittlungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Carl-Wery-Str. 18, 81739 München
E-Mail: service@fidesconsult.de

Für alle Vertragsfragen und die Schadenabwicklung der Versicherungsmakler:

FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH
Carl-Wery-Str. 18, 81739 München
E-Mail: service-fidesprotect@fidessecur.de